Skikurs der Sektion Ski und Snowboard
von 26. bis 28. Dezember 2023 und
von 05 und 06. Januar 2024

 

Anmeldung vom 5.12.23 bis zum 17.12.23!!!

(begrenzte Teilnehmerzahl) - Mindesalter 6 Jahre!

 

Start von der Bushaltestelle Schlanders ist um 9:00 Uhr.

Start von der Bushaltestelle Kortsch ca. um 9:05 Uhr.

 

Wir bitten die Kinder am ersten Tag etwas früher an der Bushaltestelle zu sein, damit wir die Ausrüstung aufladen und pünktlich starten können.

Sollte ein Kind mit den Eltern nach Schöneben fahren, bitte teilen Sie uns dies mit, um die Karten zu organisieren.

Ab 11:30 Uhr wird in der Bergstation das Essen verteilt.
Um 14:00 Uhr bekommen die Kinder einen heißen Tee zum aufwärmen.

Start von Schöneben ist um 16:00 Uhr, die Kinder werden um ca. 17:00 Uhr an der Bushaltestelle Kortsch und Schlanders abgesetzt.

Wir bitten auch die Eltern zu dieser Zeit an den Bushaltestellen zu warten.

 
Zustieg*
 
Stufe*
 
Reduzierung Tageskarte max 50€
 
Reduzierung Familienmitglied
 
Privacy*

 

Bitte überweisen Sie den geschuldeten Betrag auf das Konto des ASC Schlandes Raiffeisen - Sektion Ski-und Snowboard.

 

Raiffeisenkasse Schlanders
IBAN: IT55Q0824458920000300264890
Grund: Anmeldung Ski & Snowboardkurs + Name des Kindes + Steuernummer Kind

 

Die Anmeldung ist erst mit dem Erhalt der Zahlung vollzogen.

 

*Allgemeine Bedingung:

Der Kursteilnehmer, ersucht mit der Einzahlung des Kursbeitrages als aktives Mitglied des Sportclub Schlanders - Raiffeisen (Sektion Ski und Snowboard) aufgenommen zu werden. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSGVO EU-679/2016) die persönlichen, sowie die fotographischen Daten bei den nationalen und internationalen Fachsportverbänden digital erfasst werden. Rechtsinhaber der Daten ist der Amateursportverein „AmateurSportClub Schlanders – Raiffeisen“. Die übermittelten Daten werden vom AmateurSportClub Schlanders – Raiffeisen auch in elektronische Form, für die eigenen Erfordernisse verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Präsident sowie der Sektionsleiter „pro tempore“ des AmateurSportClub Schlanders – Raiffeisen (http://www.ascschlanders.it/index.php/kontakt.html). Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die Leistungen nicht erbracht werden. Der / die Antragssteller/in erhält auf Anfrage gemäß Artt. 12-23 des DSGVO EU-679/2016 Zugang zu seinen/ihren Daten und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen. Für weitere Informationen bezüglich Datenschutz und zur Information Ihrer Rechte konsultieren sie bitte https://www.garanteprivacy.it/.

 

Der Antragsteller erteilt zudem ausdrücklich sein Einverständnis, dass die obgenannten Daten und Fotos im Sinne der Vereinstätigkeit, sowie für Werbezwecke auch weitergereicht werden können. Weiteres erteilt der Antragsteller seine Zustimmung alle Fotos und Filmaufnahmen, welche im Rahmen der Vereinstätigkeit erstellt wurden und werden für Dokumentationen und eventuelle Veröffentlichungen in Medien, Büchern, Datenträgern, usw. zu verwenden. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eltern tragen Sorge und übernehmen die volle Verantwortung für den Hin- und Rücktransport der eigenen Kinder und die Mitglieder, bzw. deren Eltern entbinden den Verein von jeglicher Haftung hinsichtlich von Personen und Sachschäden. Die Eltern müssen selbst für die Aufsichtspflicht vor und nach den Unterrichtstunden ihrer Kinder und Jugendlichen Sorge tragen Der Antragsteller bzw. das Mitglied und die Erziehungsberechtigten entbinden den obgenannten Verein sowie deren Vertreter von jeglicher Haftung und/oder Schadensersatzforderung.
Jedes Mitglied erklärt über die Statuten des Vereins, die Zusatzbestimmungen und Verhaltensregeln informiert zu sein und sich an diese zu halten, da ansonsten der Ausschluss erfolgen kann. Die Teilnahme an den Veranstaltungen und Trainingseinheiten sind gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen, medizinischen Tauglichkeitszeugnis gestattet.
Bei Nichteinreichung bzw. Verfall des ärztlichen Attestes entbindet das Mitglied bzw. deren Eltern den Verein von jeglicher Haftung.